Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen können vollständig geltend gemacht und mit anderen Gewinnen verrechnet werden, wenn die Wohnung ausschließlich an Gäste vermietet und ansonsten hierfür bereitgehalten wird. Die Vermietung darf nicht deutlich (25 %) unter der ortsüblichen Vermietungszeit derartiger Wohnungen liegen. Hierbei ist auf einem Zeitraum von 3-5 Jahren abzustellen.
BFH, IX R 23/24