Wer sich darauf beruft, Cannabis auf ärztliche Anordnung einzunehmen, muss einen persönlichen Kontakt zum Arzt gehabt haben. Videotelefonat oder Internet-Chat reichen hierfür nicht aus.
AG Hamburg-Wandsbek, 726b OWi 58/25
Wer sich darauf beruft, Cannabis auf ärztliche Anordnung einzunehmen, muss einen persönlichen Kontakt zum Arzt gehabt haben. Videotelefonat oder Internet-Chat reichen hierfür nicht aus.
AG Hamburg-Wandsbek, 726b OWi 58/25