Verhandlung ohne Dolmetscher

Soll dies gerügt werden, muss man einerseits die prozessuale Situation darlegen, in der sich der Betroffene vielleicht mit einem Dolmetscher anders verteidigt hätte, andererseits muss man auch darlegen, welche sprachlichen Kenntnisse der Betroffene hat.

KG Berlin, 3 ORbs 160/25

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