Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts bei einer zu diesem Zeitpunkt vermieteten Immobilie ist eine steuerpflichtige Entschädigung gem. § 24 Nr.1 a EstG. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige bei Abschluss der Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder anderem tatsächlichem Druck stand.
BFH, IX R 4/24