Wer deutlicher Anzeichen für einen vorhergehenden Unfall auf der Autobahn ignoriert und ungebremst weiterfährt, bekommt bei einem weiteren Unfall keinen Schadensersatz. Hier war ein Fahrzeug mit einem Tier kollidiert, nachfolgend kam ein weiteres Fahrzeug heran und sah eine Person auf der Fahrbahn. Trotzdem fuhr er zunächst ungebremst weiter und kollidierte schließlich mit Teilen des Tieres. Einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher des Wildunfalls hat er nicht. Indem er zunächst einfach weiterfuhr und die Anzeichen eines vorhergehenden Unfalls missachtete, hat er den Unfall überwiegend selbst verschuldet.
LG Lübeck, 9 O 1/22