Auch wenn eine Stiftung in der Schweiz als gemeinnützig anerkannt ist, bedeutet dies nicht, dass automatisch eine Zahlung in Deutschland als Spende steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Stiftung muss auch den deutschen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit entsprechen, damit die Spende steuerlich geltend gemacht werden kann.
BFH, X R 20/22