Das Messgerät ermittelt aufgrund einer Weg-Zeit-Berechnung drei Geschwindigkeitswerte. Diesen liegen die Zeitdifferenzen aus der Überfahrzeit der drei in der Straße verlegten Sensoren zugrunde.
Nach einer Veröffentlichung der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG ist aber unbekannt, welcher der drei Geschwindigkeitswerte dann auf dem Messfoto angegeben wird. Es muss nicht immer der niedrigste Wert sein.
Dies widerspricht den Zulassungsanforderungen der PTB (1988), in denen bei Mehrfachmessungen gefordert wird, dass nur der niedrigere Wert verwendet werden soll. Auch darf die Abweichung der Werte max. die zulässige Verkehrsfehlergrenze betragen.
Insoweit kommt bei einer Messung mit diesem Gerät ein zusätzlicher Geschwindigkeitsabzug in Höhe der Verkehrsfehlergrenze (bis 100 km/h: 3 km/h, darüber 3%) in Betracht.