Wird ein Fahrzeug unberechtigt an einem Taxenstand abstellt, an dem außer für betriebsbereite Taxen ein Halteverbot gilt, muss damit gerechnet werden, dass sofort eine Abschleppmaßnahme eingeleitet wird. Eine Wartezeit braucht nicht eingehalten zu werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn etwa eine Beeinträchtigung des reibungslosen Taxenverkehrs ausgeschlossen ist oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der verantwortliche Fahrzeugführer kurzfristig wieder am Fahrzeug erscheint und es unverzüglich entfernen wird.
BVerwG, 3 C 5 / 13