Ordnungsmittel können bei gerichtlichen Umgangsentscheidungen festgesetzt werden, wenn ein Elternteil diesen Umgang nicht wahrnimmt. Regelmäßig scheitert die Festsetzung allerdings daran, dass der so erzwungene Umgang nicht dem Kindeswohl dient und insoweit der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils nicht gerechtfertigt erscheint.
OLG Hamm, 6 WF 179/17