Eine unerfreuliche Tendenz setzt sich fort. Auch dieses Verfahren gilt nunmehr als standardisiert, zumindest im Bereich des OLG Düsseldorf. Begründet wird diese Einschätzung des Gerichts mit der Zulassung durch die PTB, die als antizipiertes Sachverständigengutachten angesehen wird.
Es wird dann noch darauf hingewiesen, dass allein durch eine fehlende Überprüfbarkeit (im vorliegenden Verfahren fehlten dem privat beauftragten Sachverständigen die Konformitätsbescheinigung sowie die originale Messdatei) keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung erweckt werden.
OLG Düsseldorf, IV 2 RBs 59/18
Mal sehen, wann die ersten Probleme dieser Messanlage gerichtlich festgestellt werden. Und ob dann diese Einschätzung bestehen bleibt…