Verwirkung rechtshängigen, nachehelichen Unterhalts

Betreibt der Unterhaltsgläubiger über einen Zeitraum von fast 3 Jahren das familiengerichtliche Verfahren auf Unterhalt nicht weiter, ist sein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe noch nicht beschieden und der Unterhaltsanspruch unsicher, kann Verwirkung trotz Rechtshängigkeit angenommen werden.

OLG Düsseldorf, 8 UF 217/17

 

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