Betreibt der Unterhaltsgläubiger über einen Zeitraum von fast 3 Jahren das familiengerichtliche Verfahren auf Unterhalt nicht weiter, ist sein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe noch nicht beschieden und der Unterhaltsanspruch unsicher, kann Verwirkung trotz Rechtshängigkeit angenommen werden.
OLG Düsseldorf, 8 UF 217/17