Wenn ein Gericht im Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Beweisantrag ablehnt, muss in der Rechtsbeschwerde dazu vorgetragen werden, was die Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung über einen einfachen Prozessrechtsverstoß hinaushebt und ihr das besondere Gewicht der Versagung rechtlichen Gehörs verleiht. Hierzu ist es erforderlich, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und sich insoweit als nicht mehr verständlich und willkürlich darstellt.
KG Berlin, 3 Ws (B) 294/18