Nein, nicht was der geneigte Leser denkt….
Steuerlich können auch Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Eheleute getrennt leben, da es nach dem Wortlaut des § 33a Abs.I S.1 EStG nur auf den zivilrechtlichen Bestand der Ehe ankommt.
Urteil des BFH vom 27.07.2011, VI R 13/10