Nach § 13 I 4b ErbStG ist der Erwerb des Eigentums an einem vorher von beiden Ehegatten genutzten Haus durch den überlebenden Ehegatten grundsätzlich steuerfrei. Veräußert der Erbe allerdings innerhalb von 10 Jahren das Eigentum an der Immobilie, fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg. Dies gilt auch dann, wenn die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortgesetzt wird.
BFH, II R 38/16