Einige Gerichte sind dazu übergegangen, eine Beschwerde zuzulassen, wenn Anträge auf erweiterte Akteneinsicht abgelehnt werden. Die meisten dieser Urteile betrafen allerdings Verfahren, in denen lediglich ein Rechtsmittel in Form des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegeben war.
Hier ging es auch um den Antrag, weitere Unterlagen einsehen zu dürfen. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, das Gericht verurteilte den Betroffenen. Eine Beschwerde wurde vom zuständigen Landgericht als unzulässig angesehen, der Betroffene wurde auf die Rechtsbeschwerde verwiesen, wo er diesen Mangel rügen könnte. Allerdings ist der Betroffene unter anderem zu einem Fahrverbot verurteilt worden, so dass ihm die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zustand. Er war nicht auf die begrenzten Überprüfungsmöglichkeiten im Rahmen des Antrags auf Zulassung eine Rechtsbeschwerde begrenzt.
LG Wiesbaden, 3 Qs 2/21
Allerdings räumte das Gericht in dem entsprechenden Beschluss ein, dass dem Betroffenen wohl ein Einsichtsrecht zusteht. Es sah sich nur aus formalen Gründen daran gehindert, der Beschwerde stattzugeben, da eine Überprüfung im Rahmen der Rechtsbeschwerde durch das OLG stattfinden kann, insoweit also die Beschwerde unzulässig war.