Liegt ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde bis zu einer Entscheidung ca. 10 Monate beim OLG und dauert das gesamte Verfahren mittlerweile 22 Monate, ohne das dies ausschließlich auf das Verteidigungsverhalten des Betroffenen zurückzuführen ist, kann eine Reduzierung der Geldbuße auf 55 € (bei 28 km/h Überschreitung außerorts) gerechtfertigt sein.
AG Kaiserslautern, 4 OWi 6070 Js 20429/19