Wie ich schon berichtete, führt die bedingte Legalisierung von Cannabis auch zu Änderungen im Verkehrsrecht.
Bisher galt für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ein Grenzwert von 1 ng/ml. Nunmehr hat ein Gericht freigesprochen, da es einen neuen Grenzwert bei 3,5 ng/ml sieht. Der Fahrer hatte 3,1 ng/ml. Begründet wurde dies mit der Empfehlung der Grenzwertkommission (die nach meiner Kenntnis umstritten ist), das Gericht fasste diese Empfehlung als antizipiertes Sachversytändigengutachten auf. Der Wert würde einer BAK von 0,2 Promille entsprechen, zudem sei THC im Blut länger nachweisbar.
AG Dortmund, 729 OWi-251 Js 287/24-27/24