Eine Zustellung in einer persönlichen Angelegenheit an den Geschäftsführer einer GmbH kann auch in den Geschäftsräumen der GmbH erfolgen, weil ihm diese Geschäftsräume auch als eigene zugerechnet werden. Dies gilt auch, wenn in einer persönlichen Angelegenheit zugestellt werden soll, denn die Erwartung nach § 178 ZPO, dass eine Weitergabe an den Adressaten erfolgt, ist hier hier begründet. Selbst eine Zurückweisung der Zustellung durch die GmbH steht der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen.
BayObLG, 101 Sch 177/23 e