Wer im Baustellenbereich deutlich zu schnell unterwegs ist (hier Überschreitung um 90 km/h), handelt grundsätzlich vorsätzlich, es kann auch davon ausgegangen werden, dass er die entsprechenden Schilder bemerkt hat, wenn vor der Baustelle die Geschwindigkeit stufenweise (sogenannter Geschwindigkeitstrichter) herabgesetzt wurde.
BayObLG, 201 ObOWi 26/25