Abwesenheitsverhandlung

Ist der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden, muss eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, auch wenn kein Verteidiger anwesend ist.

OLG Köln, 1 Orbs 269/25

Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen und die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

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