Wie wir bereits am 09.11.2010 berichtet haben, werden nun Geldbußen ab 70,00 € aus 22 EU-Staaten in Deutschland vollstreckt ( http://news.kanzlei-niedersachsen.de/2010/11/auslandische-geldbusen-werden-in-deutschland-vollstreckt/#comments ). Die Grenze gilt für die Geldbuße inkl. der Verwaltungskosten, wird also schnell erreicht.
Konsequent durchgeführt wird dieses Verfahren von den Niederlanden: Deutsche, die trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt haben, müssen nun mit einer Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz rechnen. Dort kann dann nochmal Einspruch eingelegt werden. Ist der erfolglos, muss gezahlt werden (u.a. OLG Düsseldorf, DAR 2012, S.217, OLG Koblenz, DAR 2012, S.219).
Und Verkehrsverstösse in den Niederlanden sind teuer. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts kostet 173,00 €, auf der Autobahn 165,00 €.Telefonieren am Steuer schlägt mit 220,00 € zu Buche. Dazu kommen für die erste und zweite Mahnung der Bußgeldstelle in Leeuwarden noch Aufschläge von 25 bzw. 50%.
Ein Trost bleibt allerdings: Punkte oder gar ein Fahrverbot gibt es für im Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht.