Ausländische Geldbußen werden in Deutschland vollstreckt

Ausländische Geldstrafen, -bußen sowie Verfahrenskosten und Opferentschädigungen werden nun von 22 EU-Staaten international vollstreckt. Stichtag ist der 27.10.2010: Es gilt das Datum des Bußgeldbescheides oder die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Also, Schnellfahrer, aufgepasst: Ab 70,- € Geldbuße können ausländische Knöllchen auch hier beigetrieben werden, es gibt fast ausschließlich formal-rechtliche Einwendungen.

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2 Antworten zu Ausländische Geldbußen werden in Deutschland vollstreckt

  1. Frank Mecklenbrauck sagt:

    Und was ist mit den „kleineren“ Knöllchen unter 70,- Euro?

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