Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Auch wenn grundsätzlich ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein hoher Beweiswert zukommt und die Richtigkeit unterstellt wird, lässt sich diese Vermutung jedoch erschüttern.

Vorliegend gründeten sich Zweifel auf folgende Umstände:

– mehrfache vorhergehende Urlaubsanfrage für den Krankheitszeitraum

– Krankheit begann in der letzten Urlaubswoche

nur 4 Tage Krankenhaus, anschließend 30 Tage Bettruhe ohne Nachuntersuchung

Somit gelang dem Arbeitgeber die Beweiserschütterung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arbeitnehmer konnte oder wollte nicht weiter zur Aufklärung beitragen und entband den Arzt auch nicht von der Schweigepflicht.

Das Urteil erging zu Gunsten des Arbeitgebers (bzgl. der geforderten Entgeltfortzahlung).

LAG Mainz v. 24.06.2010, 11 Sa 178/10

Praxistipp:

Sofern ernsthafte Zweifel an der Erkrankung eines Arbeitnehmers bestehen, sollten beweiserschütternde Indizien gesammelt und – wenn möglich – aufgezeichnet werden.

Insbesondere sollte bei häufigen „Urlaubsbeginn- oder -enderkrankungen“ sowie sicher auch bei den Klassikern (Mo, Fr, Brückentage) sorgsam geprüft werden.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert