Es ist ein zu einem Rücktritt berechtigenden Sachmangel gegeben, wenn die Reichweite des E-Autos 18% niedriger ist, als es der Hersteller angegeben hat.
LG Wuppertal, 10 O 282/23
Es ist ein zu einem Rücktritt berechtigenden Sachmangel gegeben, wenn die Reichweite des E-Autos 18% niedriger ist, als es der Hersteller angegeben hat.
LG Wuppertal, 10 O 282/23