Demenz und die Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann auch ohne vorherige fahrpraktische Überprüfung entzogen werden, wenn bei einer diagnostizierten Demenz mit mindestens mittelgradigen alltagsrelevanten Beeinträchtigungen eine verkehrspsychologische Zusatzuntersuchung mittels standardisierter, computergestützter Testverfahren ausfallartige Leistungsschwächen in den Bereichen Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsvermögen und visuelle Wahrnehmung ergibt. Mangelnde Computererfahrung stellt die Validität dieses Ergebnisses grundsätzlich nicht infrage, sofern keine konkreten Anhaltspunkte eine hierdurch bedingte Ergebnisverfälschung belegen.

VGH Bayern, 11 CS 17.27

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