Schulterstütze statt Stativ

Wenn beim LTI 20/20 anstatt des vorgeschriebenen Stativs eine Schulterstütze verwendet wird, kann kein standardisiertes Messverfahren mitgenommen werden.

OLG Karlsruhe, 3 ORbs 3300 SsBs 343/26

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert