Ein in Deutschland geborener türkischer Staatsangehöriger mit Niederlassungserlaubnis, der wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, kann ausgewiesen werden.
Auch wenn dieser Mann aufgrund seines Aufwachsens und seiner Ausbildung in Deutschland ein erhebliches Interesse daran hat, in Deutschland zu bleiben, überwiegt dennoch das Ausweisungsinteresse. Er war vorher schon mehrfach wegen schwerwiegender Verkehrsdelikte aufgefallen.
VG Stuttgart, 2 K 1349/25
Die Berufung wurde nicht zugelassen, hiergegen kann allerdings noch Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.