Der VGH Baden-Württemberg (10 S 1748/13) hat entschieden, dass gem. § 13 FeV schon bei einer Alkoholisierung von 1,2 Promille eine MPU angeordnet werden kann. Und wer gar kein oder ein negatives MPU-Gutachten beibringt, verliert die Fahrerlaubnis.
Ebenso kann bei einem Rückfall in die Alkoholabhängigkeit nach 20 Jahren Abstinenz eine MPU angeordnet werden, selbst wenn nicht gefahren, sondern der Führerscheininhaber mit Suizidabsichten u…nd einer BAK von 1,09 Promille in ein Krankenhaus gebracht wird (Bayerischer VGH, 11 ZB 14.2418). Ebenso ist die Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholverstößen mit geringerer Alkoholisierung möglich.
Es gibt aber noch andere Anordnungsgründe. Nach Alkohol stehen hier Drogen, dann verkehrsrechtliche Auffälligkeiten (8 Punkte) und danach andere strafrechtliche Auffälligkeiten (die ein hohes Aggressionspotential oder eine geringe Impulskontrolle begründen) im Vordergrund. Körperliche Mängel sind eher selten (1%, Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen).
Und da die MPU-Anordnung nicht gesondert gerichtlich angegriffen werden kann, muss daher ein MPU-Gutachten beigebracht werden. Und hier rate ich dazu, sich gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt und einem entsprechenden Beratungsunternehmen darauf vorzubereiten.