Dräger Evidential 7110 – Atemalkoholmessung
Bei dem Dräger Evidential handelt es sich um ein Messgerät, das die Atemalkoholkonzentration misst. Grundsätzlich ist für die Bestimmung des Alkoholisierungsgrades eine Blutprobe erforderlich, dieses Messgerät hingegen ermittelt gerichtsverwertbare Daten.
Bei Durchführung der Messung ist darauf zu achten, dass eine 10-minütige Kontrollzeit vor der Messung eingehalten wird, in der der Proband beaufsichtigt sein soll und weder rauchen noch etwas trinken oder essen darf. Begründet wird diese Kontrollzeit mit dem Umstand, dass durch die Einnahme von Lebensmitteln oder auch dem Rauchen einer Zigarette das Messergebnis verfälscht werden könnte. Wenn diese Kontrollzeit nicht eingehalten wurde, galt das Messergebnis als gerichtlich unverwertbar (u.a. OLG Bamberg, 2 Ss OWi 1489/07).
Nunmehr hat sich das OLG Karlsruhe gegen diese Auffassung gestellt. Auch wenn grundsätzlich die Einhaltung der Kontrollzeit dazu diene, Verfälschungen des Messergebnisses durch eine kurz vor der Messung erfolgte Einnahme von möglicherweise die Messung beeinflussenden Substanzen auszuschließen, würde die Nichteinhaltung der Kontrollzeit im entschiedenen Fall nicht zu einer Unverwertbarkeit führen.
Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Umstand, dass die Nichteinhaltung nur in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht oder nur geringfügig – um 0,01 mg/l – überschritten würde, einer Verwertbarkeit entgegenstehe, weil das Ergebnis nur dann ohne Sicherheitsabschlag verwertbar wäre, wenn die vorgegebenen Bedingungen (also auch die Einhaltung der Kontrollzeit) gewahrt seien.
Im entschiedenen Fall war der Grenzwert um 8 % überschritten, die Messung ergab 0,27 mg/l, also 0,54 Promille. Da die in der Kontrollzeit eingenommenen Substanzen (unter anderem Rauchen und Trinken) sicher festzustellen seien, könne mit sachverständiger Hilfe aufgeklärt werden, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen ist.