Pflichten einer Fluggesellschaft bei angeordneter Nichtbeförderung von Gepäck

Sollen Gepäckstücke eines Passagiers vom Transport ausgenommen werden, muss die Fluggesellschaft versuchen, den Fluggast hinzuzuziehen, ansonsten kann sie sich schadensersatzpflichtig machen.

BGH, X ZR 126 / 14

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