Missachtet ein PKW-Fahrer das angeordnete Gebot, auf einem privaten Parkplatz eine Parkscheibe auszulegen, ist es möglich, dass er durch AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet ist. Ein Anspruch gegen den Halter, der nicht der Fahrer war, besteht regelmäßig nicht.
LG Kaiserslautern, 1 S 53/15