Werden bei der zuständigen Behörde Tatsachen bekannt, die den Führerscheininhaber als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erscheinen lassen, kann eine MPU angeordnet und ggf. die Fahrerlaubnis auch ohne entsprechende Fahrt entzogen werden.
VG Neustadt, 1 L 784/16
Im entschiedenen Fall war der Betroffene zuhause mit 2,37 Promille aufgefunden worden, ein hierauf von der Behörde angefordertes fachärztliches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Alkoholabhängigkeit vorliegen würde. Insoweit kam es für den Entzug nicht auf eine Verkehrsteilnahme an.