Wenn ein Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren beantragt, von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden zu werden, muss das Gericht diesem Antrag stattgegeben, wenn er zeitgleich seine Fahrereigenschaft einräumt und erklärt, keine weiteren Angaben zur Sache zu machen.
OLG Hamm, 2 RBs 131/16