Entzug der Fahrerlaubnis auf Probe

Die Fahrerlaubnis auf Probe kann entzogen werden, wenn der Inhaber ein angefordertes MPU-Gutachten nicht vorlegt.
Der Fahrer hatte zunächst innerhalb der Probezeit einen Unfall aufgrund unangepasster Geschwindigkeit, die Probezeit verlängerte sich auf 4 Jahre. Das angeordnete Aufbauseminar besuchte er zunächst nicht, weshalb ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nachdem er die Teilnahmebescheinigung nachreichte, erhielt er sie zurück, beging innerhalb der Probezeit aber erneut einen Geschwindigkeitsverstoß (38 km/h zu schnell). Daraufhin verlangte die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU. Als dieses nicht vorgelegt wurde, wurde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.
Der hiergegen gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg, die Entziehung war offensichtlich rechtmäßig.
VG Neustadt, 1 L 754/16.NW
Anmerkung:

Grundsätzlich wird gem. § 2a StVG beim zweiten Verstoß eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung ausgesprochen. Die Anordnung der MPU erfolgt erst beim dritten Verstoß.
In diesem Fall war die Fahrerlaubnis aber nach dem ersten Verstoß entzogen worden, weil der Fahrer nicht an dem Aufbauseminar teilgenommen hatte. Da außerdem zwei schwerwiegende Verstöße begangen wurden (jeder Geschwindigkeitsverstoß gilt insoweit als schwerwiegend), war die Anordnung einer MPU rechtmäßig. Der erste Verstoß war auch noch verwertbar, unabhängig davon, dass zwischenzeitlich die Fahrerlaubnis wiedererteilt worden war.
Tipp
Der Sanktionskatalog aus § 2a Abs.II StVG ist also nicht abschließend. Es müssen nicht zwingend alle drei Stufen nacheinander durchlaufen werden. Nach § 2a Abs.IV StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU jederzeit anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begeht, die nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Und wer die MPU dann nicht absolviert, der verliert die Fahrerlaubnis.

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