Dieses Gerät ist von der PTB zugelassen worden. Bisher lag eine obergerichtliche Entscheidung zu der Frage, ob es ein standardisiertes Messverfahren ist, noch nicht vor.
Bei diesem Gerät handelt es sich um ein System mit piezoelektrischen und faseroptischen Drucksensoren.
Leider hat das OLG die PTB-Zulassung als „antizipiertes Sachverständigengutachten“ eingestuft. Hieraus ziehen einige Gerichte den Schluss, dass es für die Verwertbarkeit eines gewonnenen Messergebnisses unerheblich ist, ob ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger mangels Zugangs zu technischen Informationen des Herstellers die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann. Dies macht es für einen Betroffenen fast unmöglich, Fehler des Gerätes selbst konkret darzustellen.
OLG Düsseldorf, IV-2 RBS 10/17