Ergeben sich bei einem Führerscheininhaber Hinweise darauf, dass er unter einer neurologischen Erkrankung leidet, kann eine MPU angeordnet werden. Können in dieser MPU Zweifel nicht ausgeräumt werden, ist eine verkehrspsychologische Zusatzuntersuchung möglich. Sofern der Führerscheininhaber in einem psychologischen Testverfahren scheitert, weil er diesem nicht mehr gewachsen ist und die Testanweisung nicht versteht, kann ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden.
VG Augsburg, Au 7 S 16.1494
Im entschiedenen Fall wurden Anzeichen für die Erkrankung bemerkt, als der Führerscheininhaber nach einem kleinen Unfall einen verwirrten unsicheren Eindruck auf die herbeigerufenen Polizeibeamten machte.