Pflicht zur Eigensicherung in der Straßenbahn

Der Fahrgast muss sich nach dem Zusteigen in einer Straßenbahn entweder einen Sitzplatz oder sicheren Stand sowie sicheren Halt verschaffen. Tut er dies nicht und kommt zu Sturz, haftet das Straßenbahnunternehmen nicht.

OLG Hamm, I-11 U 21/16

 

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