Tragen von dunkler Kleidung und Mitverschulden

Ein Fußgänger, der bei grünem Licht ordnungsgemäß eine Straße überquert, muss sich bei einem Unfall mit einem PKW, der möglicherweise gleichzeitig grünes Licht angezeigt bekommen hatte, das Tragen dunkler Kleidung nicht im Sinne von Mitverschulden anrechnen lassen.

OLG München, 10 U 4244/16

 

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