Es ist möglich, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um fast das Doppelte die Regel-Geldbuße zu verdoppeln. Ein solches Verhalten ist nicht nur rücksichtslos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, es zeugt auch von mangelnden Verantwortungsbewusstsein.
OLG Brandenburg, 1 B Ss-OWi 56/17 (34/17)
Passiert in einem sog. Geschwindigkeitstrichter, bei dem im Abstand von 200m in vier Stufen die Geschwindigkeit verringert wird.