Auch wenn dieses Messgerät Daten zur Geschwindigkeitsermittlung heranzieht, die außerhalb des Messbereiches liegen, der in der Bauartzulassung durch die PTB definiert wurde, besteht weiterhin eine Gültigkeit der innerstaatlichen Bauartzulassung und damit die Einordnung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren.
OLG Bamberg, 3 Ss OWi 976/17