Straftat gegen den Ehepartner und Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegenüber dem Ehepartner, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung zu 60 Tagessätzen geführt hat, rechtfertigt für sich alleine betrachtet keinen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

OLG Brandenburg, 9 UF 63/16

 

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