Auch wenn das allgemeine Zinsniveau weiter sinkt, müssen Steuernachforderungen weiterhin mit 0,5 % pro Monat verzinst werden. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieser gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat.
BFH, III R 10/16