Parken in der Umweltzone ohne Plakette

Nach § 25a StVG besteht eine Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs, mit dem ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Fraglich ist aber, ob das Parken in einer Umweltzone ohne Plakette auch eine Parkverstoß darstellt.

Nein, meint zumindest das AG Marburg. Das Verkehrszeichen, mit dem lediglich das Fahren mit Kraftfahrzeugen erlaubt wird, die eine entsprechende Umweltplakette besitzen, betrifft nicht den ruhenden Verkehr. Insoweit ist diese Vorschrift restriktiv auszulegen, von einem parkenden Fahrzeug gehen keine Emissionen aus. Im entschiedenen Fall wies das Gericht noch darauf hin, dass keine Ermittlungen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt worden sind und auch der Halter bezüglich eines solchen angeblichen Verstoßes zu keiner Zeit angehört wurde.

AG Marburg, 52 OWi 2/18

 

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