Begehrt ein Ehegatte Unterhalt und trägt wahrheitswidrig vor, über kein eigenes Einkommen zu verfügen, kann hierin ein (versuchter) Verfahrensbetrug zu sehen sein. Im entschiedenen Fall trug der unterhaltspflichtige Ehemann auf diesen Vortrag unter Beweisantritt vor, dass die Frau monatlich 450 € verdiente. Da die Ehefrau vorher gelogen hatte, verwirkte sie den ihr eigentlich zustehenden Unterhaltsanspruch. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass die Frau durch diese Verwirkung nicht unangemessen hart getroffen wurde. Sie konnte für ihren eigenen Unterhalt sorgen, auf Seiten des Ehemannes stehen keine besonders guten wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen.
OLG Oldenburg, 3 UF 92/17