Ein starkes Indiz für eine nachfolgende Unfallmanipulation kann darin erkannt werden, wenn die beiden Unfallbeteiligten angeben, sich nicht zu kennen, allerdings auf dem Facebook-Profil eines der Beteiligten ein gemeinsames Foto vor dem später beschädigten Fahrzeug existiert.
OLG Düsseldorf, I-1 U 59/17