Auch wenn eine vollständige Magnetfeldprüfung (EMV-Test) bei der Zulassung dieses Messgerätes unterlassen wurde, ist die ordnungsgemäße Zulassung hierdurch nicht infrage gestellt. Zur Begründung wird unter anderem auf die Stellungnahme der PTB vom 20.3.2018 verwiesen.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 118/18
Das Gericht schließt sich insoweit dem OLG Köln (III-1 RBs 115/18) an und tritt in Widerspruch zu anderslautenden AG-Entscheidungen, z.B. AG Jülich, AG Meißen.