Kaufpreisminderung ist bindendes Gestaltungsrecht

Wenn der Käufer eine Kaufpreisminderung erklärt, ist diese Erklärung bindend. Er ist somit daran gehindert, nachfolgend von der Minderung Abstand zu nehmen und stattdessen den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Auch kann er nicht neben der Minderung weitere Schadensersatzansprüche in Form des großen Schadensersatzes geltend machen und auf diesem Wege nicht nur eine Herabsetzung, sondern die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises (gegebenenfalls um Gegenforderungen gemindert) erlangen.

Der Käufer muss sich also entscheiden, ob er am Kaufvertrag festhalten oder sich vollständig vom Vertrag lösen möchte.

BGH, VIII ZR 26/17

 

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