Fahrzeughaltern, die einen vom Abgasskandal betroffenen Wagen fahren, darf die weitere Nutzung untersagt werden, wenn sie das vom Hersteller angebotene Update (nach Anordnung durch das KBA) nicht zulassen.
Die Halter trugen vor, dass sie in Zivilverfahren (gegen Hersteller und / oder Händler) Beweisschwierigkeiten fürchteten. Auch befürchteten sie Folgeschäden durch das Update. Diese Argumente negierte das Gericht, bei eventuellen Folgeschäden stünden den Haltern Regressansprüche zu. Das Update ist zumutbar, erst anschließend würden die Fahrzeuge wieder der jeweiligen Typgenehmigung entsprechen.
Die Berufung wurde zugelassen.
VG München, M 23 K 18.2902 (u.a.)
Ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen