Macht der Betroffene bei einem Abstandsverstoß (mit Verhängung eines Regelfahrverbots) geltend, dass er auf das Abstandsregelsystem seines Fahrzeugs vertraut habe, ist dies mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Fahrzeugführers nicht vereinbar. Daher scheidet auch ein sogenanntes Augenblicksversagen (zum Absehen vom Fahrverbot) regelmäßig aus.
OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1480/18