Morgens um 7 auf einer abschüssigen Straße fuhr ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit bergab. Die Straße war nass. Der Radfahrer stieß mit einem Müllwerker zusammen, der gerade eine Tonne lehren wollte. Seine Hinterradbremse funktionierte nur ungenügend, die Vorderradbremse überhaupt nicht. Das Gericht sah ein schweres Verschulden des Radfahrers. Selbst wenn seine Vorderradbremse plötzlich versagt haben sollte, hätte er den Müllwerker noch mit lauten Rufen warnen können.
Der Müllwerker erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung und mehrere Schädelfrakturen, darüber hinaus mehrere Prellungen und Schürfwunden. Trotz langwieriger Rehabilitation leidet er noch heute an Konzentrationsstörungen, sein Gedächtnis bleibt weiterhin eingeschränkt. Es liegt eine dauerhafte posttraumatische Wesensveränderung mit gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag vor.
All dies führte zu dem hohen Schmerzensgeld. Erschwerend kam hinzu, dass der Radfahrer versucht hatte, den Müllwerker zu verunglimpfen. Er behauptete nämlich, die Langzeitschäden könnten Folgen des Alkohols sein.
LG Heidelberg, 3 O 256/14